Ich beabsichtige das Walmdach meines 3-Familienhauses (Bj. 1927) zu sanieren. Mir ist klar, dass die Schrägdachflächen lt. ENEV für Bestandsbauten einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m² K) haben dürfen. Nun hat das Dach vier große Flachdachgauben und die flächigen Abdichtbahnen sollen ebenfalls erneuert werden. Für Flachdächer gilt lt. ENEV ein maximaler U-Wert von 0,20. Meine Frage: Muss ich diesen Wert bei einem Mix aus Schräg- und Flachdach tatsächlich erreichen? (Grundfläche des Daches ca. 190m², davon Schrägdach ca. 130 m², Flachdächer ca. 60 m²).
Nach Anlage 3 Tabelle 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gilt für Dachgauben genau wie für Dachflächen ein Anforderungswert von 0,24 W/m²K. Der Grenzwert von 0,20 W/m²K gilt nur für Dächer mit einer flächig verlegten Abdichtung, die das Gebäude wasserdicht abdichtet.
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