Muss ich, wenn ich ein denkmalgeschütztes Gebäude (1979/80 saniert) und keinen Energieausweis habe, beim Abschluss eines Mietvertrages einen Energieausweis vorlegen?
Nach Absatz 5 § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung müssen Sie bei einem Baudenkmal keinen Energieausweis erstellen lassen. Das gilt sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung des Gebäudes.
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