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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für eine Balkonsanierung und wer muss diese bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragen?

Frage von Johannes M. am 10.07.2017 

Wir planen eine Balkonsanierung infolge von Schimmel-Nässe -vermutlich - in einem Wohnblock einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Kann jeder Eigentümer für sich Fördermittel beantragen oder muss dies die Hauseigentümergemeinschaft zusammen erledigen? Die Durchführung ist mit einem Architekten geplant. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zur Balkonsanierung nur in Zusammenhang mit einer Fassadendämmung. Als Wohnungseigentümergemeinschaft können sie dabei einen Kredit (Programm 151/ 152) oder einen Zuschuss (Programm 430) beantragen. Den Zuschuss gibt es jedoch nur für WEGs, die ausschließlich aus Privatpersonen bestehen.

Nachdem Sie einen Energieberater für die Förderung in Anspruch genommen haben, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank (Kredit) oder das KfW-Onlineportal (Zuschuss) beantragen. Betreffen die Maßnahmen nicht allein das Eigentum eines Wohnungseigentümers, stellen Sie den Antrag zusammen. Möglich ist das zum Beispiel über die Hausverwaltung oder einen anderen Stellvertreter. Die jeweiligen Kosten und Fördersummen lassen sich dann anhand des Miteigentums einzelner Eigentümer bemessen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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