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Expertenrat

Gibt es die Förderung für eine neue Haustür auch nachträglich?

Frage von Gerlinde B. am 06.03.2018 

Wir haben im Mai 2017 eine neue Haustür bekommen. Können wir jetzt noch einen Zuschuss bekommen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die KfW-Förderung für eine neue Haustür bekommen Sie leider nur, wenn Sie diese bereits vor dem Beginn der Umbauarbeiten beantragen. Nachträglich können Sie nur die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent (maximal 1.200 Euro im Jahr) über die Einkommenssteuererklärung erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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