Wir haben im Mai 2017 eine neue Haustür bekommen. Können wir jetzt noch einen Zuschuss bekommen?
Die KfW-Förderung für eine neue Haustür bekommen Sie leider nur, wenn Sie diese bereits vor dem Beginn der Umbauarbeiten beantragen. Nachträglich können Sie nur die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent (maximal 1.200 Euro im Jahr) über die Einkommenssteuererklärung erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".