Ich habe für meine Mutter einen neuen Gasvertrag (neuer Anbieter) abgeschlossen. Die Widerrufsfrist ist bereits vorbei. Nun ist die Gasheizung meiner Mutter leider kaputt gegangen und Sie muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, auf Biogas umsteigen. Der neu abgeschlossene Gasvertrag mit Vertragsbeginn 01.10.2017 besteht aber aus 100% Erdgas. Kann man den Vertrag in diesem Fall auch noch mit einem "Sonderkündigungsrecht" kündigen?
Auf Ihrer Homepage schreiben Sie "Geht die Heizung plötzlich kaputt, haben Hausbesitzer 24 Monate Zeit, eine geeignete Lösung zu finden". Bedeutet dies, dass wir den aktuell abgeschlossenen Erdgas-Tarif für 12 Monate laufen lassen können, diesen dann kündigen und dann erst auf Biogas umsteigen können?
Nach § 4 des EWärmeG-BW haben Sie nach der Inbetriebnahme der neuen Heizung 18 Monate Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Sie könnten den Vertrag also 12 Monate laufen lassen und dann wechseln.