Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung zur Miete. Das Haus ist von 1912 und das Mansardendach ist seitdem nicht modernisiert worden. Einzig die Decke zum Dachboden wurde gedämmt. Meine Frage: Besteht nach EnEV für den Vermieter die Pflicht, die Außenwände (sprich das Mansardendach) zu dämmen, damit uns im Winter nicht immer die Wärme nach außen entweicht?
Nach aktuell gültiger EnEV 2014 besteht keine Pflicht zur Dachdämmung. Diese kommt erst dann zum Tragen, wenn der Vermieter mehr als 10 Prozent der entsprechenden Dachflächen saniert. In diesem Fall sind die von der Energieeinsparverordnung vorgegebenen U-Werte einzuhalten.