Stimmt es, dass gemäß §5 EnEV der Ertrag von PV-Strom vom eigenen Dach bei Bedarfsausweisen vom Endenergiebedarf abgezogen werden kann und sich damit dann natürlich auch der Primärenergiebedarf des Gebäudes positiv verändert, da ja dann ein kleinerer Endenergiebedarf angesetzt wird?
Wie kann sich PV-Strom vom eigenen Dach außerdem positiv auf einen Energieausweis auswirken? Kann z.B. Hilfsenergie (Heizungspumpenstrom) auch als regenerativ deklariert werden oder wäre das schon in der oben genannten Sache drin?
Das stimmt. Der § 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung bezieht sich jedoch nur auf neu zu errichtende Gebäude. Hier dürfen Sie regenerativ erzeugen Strom vom Endenergiebedarf abziehen, wenn die Anlage (Solarstrom oder Windkraft) im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude steht. Außerdem müssen Sie den Strom vorrangig selbst verbrauchen. Auch wie viel Strom Sie abziehen dürfen, ist hier begrenzt. Die Summe entspricht dabei dem nach EnEV berechneten Strombedarf im Gebäude.