Können Sie mir Aktuelles zum Thema Photovoltaik-Abstand in Sachsen zukommen lassen? Momentan planen wir als Nachbarn, uns eine PV-Anlage einzeln zuzulegen. Ein Tipp wäre prima, wie in Sachsen die Regelungen zum Abstand gehandhabt werden, ohne versicherungstechnische Probleme zu bekommen.
Aktuelle Vorgaben finde Sie in § 32 der sächsischen Bauordnung. Nach Absatz 5 gilt bei Photovoltaikanlagen ein Mindestabstand von 1,25 Metern zu Brandwänden und Wänden, die als Brandwände dienen. Bestehen die Außenseiten und Unterkonstruktionen der Photovoltaik aus nichtbrennbaren Baustoffen, ist ein Abstand von 0,30 Metern zulässig.