Hintergrund: Gasheizung ist BJ. 1997 und Haus ist nicht gedämmt. Wärmepumpe dafür vermutlich nicht geeignet bzw. der Stromverbrauch zu hoch. Haustür und Fenster (3-fach-Verglasung) sollen getauscht und die alten Heizkörper gegen Fußbodenheizung getauscht werden. Ist die Beantragung der Einzelmaßnahme auch dann möglich? Im Text heißt es nur, dass die Gasheizung nicht jünger als 2 und nicht älter als 20 Jahre sein darf, um die Förderung zu erhalten. Ist das richtig?
Unter Punkt 2.31 im FAQ zum BEG ist laut BMWK das Alter des Wärmeerzeugers ausschlaggebend. Dieses findet sich in der Regel auf dem Typenschild und würde dazu führen, dass Sie die technischen Mindestanforderungen zur Förderung der Heizungsoptimierung erfüllen. In einigen Fällen bezieht sich das BAFA allerdings auf das Einbaudatum aus dem Feuerungsbescheid des Schornsteinfegers. Wir empfehlen daher, den Sachverhalt auch mit den Sachbearbeitern des BAFA zu besprechen. Diese prüfen den Fall individuell und geben eine rechtlich verbindliche Antwort.
Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.