Ich habe eine Frage zu den anrechenbaren Kosten. Ich stelle einen Antrag auf Förderung und kann noch in diesem Jahr 60-000 € fördern lassen, bin aber noch in der Planung. Ausführung wäre größtenteils 2024. Für 2024 kann ich erneut einen Antrag über 60.000 € stellen. Bekomme ich dann eine Förderung über die Kosten vom Rest des Antrags aus 2023 und dem Antrag aus 2024 - würde hier also eine Kumulierung möglich sein? Sodass ich z.B. eine Förderung aus Kosten i. H. v. 100.000 € erhalten könnte? Wenn nicht, ist es doch besser, Mitte des Jahres zu beantragen und dann auszuführen, um dann im Folgejahr wieder zu beantragen und dann mehr Förderung erhalten zu können?
Die förderbaren Kosten werden jedes Jahr zurückgesetzt. Das heißt: Mit dem neuen Kalenderjahr steht Ihnen der volle Betrag erneut zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie diesen für neue förderbare Maßnahmen nutzen. Ob die Maßnahme, für die Sie bereits Fördermittel beantragt haben, schon abgeschlossen ist, spielt dabei keine Rolle.
Ab 2024 gibt es außerdem einige Neuerungen. So stehen Ihnen bei einem Heizungstausch förderbare Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (danach Staffelung) nur einmalig zur Verfügung. Bei anderen Sanierungsmaßnahmen sinken die förderbaren Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr - mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Summe wieder auf 60.000 Euro.
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