Kann ein Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Antrag auf BEG EM, hier speziell sommerlicher Wärmeschutz stellen, oder bedarf es einer Beantragung durch die gesamte Eigentümergemeinschaft?
Das hängt grundsätzlich davon ab, ob es um eine Maßnahme an Sonder- oder an Gemeinschaftseigentum geht. Ist Letzteres der Fall, darf die WEG oder ein von dieser bestimmter Vertreter die Förderung nur gemeinsam bzw. im Auftrag beantragen. Handelt es sich um Arbeiten am Sondereigentum, darf jeder Eigentümer die Mittel selbst beantragen. Wann es sich um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt, geht in der Regel aus dem WEG-Vertrag bzw. der Teilungserklärung hervor. Fenster und andere Außenbauteile gehören in aller Regel jedoch zum Gemeinschaftseigentum.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 1.5 im FAQ zum BEG.