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Expertenrat

Gilt die Ausnahme der EnEV-Sanierungspflichten, wenn ich vor 2002 nur Teileigentümer des Gebäudes war?

Frage von Volker W. am 23.08.2020 

Mit Blick auf die von Ihnen beantwortete Frage zur Ausnahme der EnEV-Sanierungspflicht stellt sich mir die Frage: Was gilt bei der Übernahme einer Haushälfte nach 2002 im selbst bewohnten Zweifamilienhaus? Ich habe 2002 und durchgehend danach im Haus gewohnt, allerdings 2002 nur 50 % Eigentum gehabt und nach 2002 die andere Haushälfte von meiner Ex-Frau übernommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern Sie eine Wohnung am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümer bewohnt haben, sind Sie von den Nachrüstpflichten ausgenommen. In der Regel gilt das auch dann, wenn Sie nur Teileigentümer des Gebäudes waren, dennoch aber selbst darin gewohnt haben. Nachzulesen ist das in § 10 Abs. 4 der aktuell gültigen EnEV 2014.

Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen. Aus diesem Grund bekommen Sie eine rechtssichere Auskunft nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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