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Expertenrat

Kann ich einen BAFA-Antrag zurückziehen?

Frage von Simon S. am 21.07.2022 

Kann ich einen BAFA-Förderantrag vor der Freigabe zurückziehen? Ich habe einen BEG-EM-Antrag für eine Wärmepumpe ohne TPB eingereicht. Nun hat mir mein Energieberater die TPB dafür zugesendet. Ich würde gerne den ersten Antrag ohne TPB zurückziehen. Wie ist das möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um den Antrag zurückzuziehen, senden Sie ein formloses Schreiben an Ihren Fördergeber. Dieses muss alle Informationen zum Förderobjekt und zur Vorgangsnummer (sofern vorhanden) enthalten. Anschließend können Sie den Antrag im Falle eine Zusage nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut einrichten. Die Sperrfrist entfällt, wenn es sich nicht um eine identische Maßnahme handelt (das Hinzufügen eines iSFP gilt in der Regel als identische Maßnahme). Bedenken Sie dabei, dass sich die Förderbedingungen jederzeit ändern können.

Grundsätzlich können Sie Fördermittel für die neue Heizung ohne Energieberater und TPB beantragen. Einbinden müssen Sie Berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste nur dann, wenn es Sie bei der Heizungssanierung (Austausch oder Optimierung) auch einen iSFP-Bonus beantragen möchten. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen"

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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