Kann ich einen BAFA-Förderantrag vor der Freigabe zurückziehen? Ich habe einen BEG-EM-Antrag für eine Wärmepumpe ohne TPB eingereicht. Nun hat mir mein Energieberater die TPB dafür zugesendet. Ich würde gerne den ersten Antrag ohne TPB zurückziehen. Wie ist das möglich?
Um den Antrag zurückzuziehen, senden Sie ein formloses Schreiben an Ihren Fördergeber. Dieses muss alle Informationen zum Förderobjekt und zur Vorgangsnummer (sofern vorhanden) enthalten. Anschließend können Sie den Antrag im Falle eine Zusage nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut einrichten. Die Sperrfrist entfällt, wenn es sich nicht um eine identische Maßnahme handelt (das Hinzufügen eines iSFP gilt in der Regel als identische Maßnahme). Bedenken Sie dabei, dass sich die Förderbedingungen jederzeit ändern können.
Grundsätzlich können Sie Fördermittel für die neue Heizung ohne Energieberater und TPB beantragen. Einbinden müssen Sie Berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste nur dann, wenn es Sie bei der Heizungssanierung (Austausch oder Optimierung) auch einen iSFP-Bonus beantragen möchten. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen"
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