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Expertenrat

Bekomme ich BAFA-Fördermittel für eine Sanierung, obwohl ich nur zu 50 Prozent Eigentümer eines Gebäudes bin?

Frage von Markus K. am 20.03.2020 

Ich würde gerne eine aktuell unbewohnte Immobilie energetisch sanieren. Insbesondere die Ölheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Die Immobilie gehört zu je 50 % meinem Bruder und mir. Mein Bruder wohnt in Hongkong und ist in Deutschland abgemeldet. Die Immobilie wird aus meinen Mitteln saniert und künftig auch alleine von mir bezogen werden. Ist in diesem Fall eine Förderung möglich, obwohl 50 % meinem Bruder gehören, der wie gesagt in Hongkong wohnhaft ist? Wenn nicht, welche Schritte wären nötig, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sowohl bei der KfW- als auch bei der BAFA-Förderung sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. In der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (BAFA-Förderung) steht unter Punkt V b) außerdem: "Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet werden soll". Aus diesen Gründen sollten Sie die Mittel ohne Weiteres beantragen können. Wichtig ist, dass Sie das vor der Auftragsvergabe an einen Handwerksbetrieb über die Webseite des BAFA erledigen.


Kommentare

Markus K.

Ich besitze zusammen mit meinem Bruder ein Haus (jeder 50 %, nicht geteilt). Ich würde gerne die ganze Immobilie energetisch sanieren und BAFA (Heizung) sowie KfW-Förderung beantragen. Kann ich 100 % der Förderung beantragen, obwohl mir nur 50 % der Immobilie gehören? Mein Bruder (besitzt 50 %) wohnt im Nicht-EU-Ausland, stimmt der Sache aber zu. Wenn nicht, welche Schritte wären nötig, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen?

ENERGIE-FACHBERATER 

In beiden Fällen können Sie die Fördermittel komplett beantragen. Unter Umständen ist eine entsprechende Vollmacht von Ihrem Bruder erforderlich. Wichtig ist, dass die Maßnahmen am Gebäude insgesamt nur einmal gefördert werden sie dabei die geltenden Höchstsummen nicht überschreiten. 

Haben Sie individuelle Detailfragen zu den Förderprogrammen, stehen Ihnen die Experten der KfW unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002 zur Verfügung. Die Berater des BAFA erreichen Sie über die kostenfreie Hotline 0800 0115 000.

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