Man baut meist zum ersten Mal, deshalb wäre es von Vorteil, in Ihrem Artikel zur Baugenehmigung für einen Wintergarten etwas detailierter zu erfahren, wie umfangreich und "bauamtsmässig" eine Bauvoranfrage aussehen soll. Vielleicht reicht ja auch ein Foto und eine Skizze mit Bemaßung?
Sie haben Recht - das Thema Bauvoranfrage streifen wir im Artikel nur. Andererseits ist die Frage gar nicht so leicht einheitlich zu beantworten, weil sich der Umfang der einzureichenden Unterlagen daran orientiert, welche Fragen mit der Bauvoranfrage geklärt werden sollten. Je detailierter die Frage, umso mehr Unterlagen sind erforderlich.
Grundsätzlich zuständig für die Bauvoranfrage ist die untere Baurechtsbehörde - also das Bauamt des jeweiligen Ortes. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Formular für einen "Antrag auf Bauvorbescheid". Dieses Formular müssen Hausbesitzer ausgefüllt abgeben, dazu kommt ein Katalog der zu klärenden Fragen. Darin sollten unbedingt konkrete Anliegen formuliert werden, damit die Antwort auch so präzise wie möglich ausfallen kann. Weiterhin eingereicht werden müssen alle Bauvorlagen, die zur Beantwortung der Frage nötig sind. Je detailierter also die Frage ist, umso detailierter müssen auch die Unterlagen ausfallen. Das können zum Beispiel folgende Unterlagen sein: Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Pläne für die Wasserversorgung und -entsorgung oder auch Bilder/Fotos.
Auf Ihre Bauvoranfrage hin erhalten Sie dann vom Bauamt einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist und auf Antrag auch verlängert werden kann. Sind viele knifflige Details zu klären, ist dieser Weg zwar aufwändig, aber auch verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden.