Ich habe zu 2/3 ein Haus geerbt. Derzeit läuft ein Auseinandersetzungsverfahren mit den Erben. Mitte Januar werde ich Eigentümerin sein. Kann ich schon vorher einen Antrag auf Förderung stellen?
Das BMWi empfiehlt die Beantragung, nachdem zumindest eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen ist. Sind Sie selbst bereits als anteilige Eigentümerin eingetragen, ist die Beantragung der BEG-Mittel ebenfalls vorzeitig möglich. Wichtig ist, dass die Eintragung im Grundbuch spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach der Durchführung (BnD oder TPN) vollzogen ist.