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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für eine geplante Sanierung schon vor dem Eigentumsübergang beantragen?

Frage von Gabriele S. am 08.12.2021 

Ich habe zu 2/3 ein Haus geerbt. Derzeit läuft ein Auseinandersetzungsverfahren mit den Erben. Mitte Januar werde ich Eigentümerin sein. Kann ich schon vorher einen Antrag auf Förderung stellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BMWi empfiehlt die Beantragung, nachdem zumindest eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen ist. Sind Sie selbst bereits als anteilige Eigentümerin eingetragen, ist die Beantragung der BEG-Mittel ebenfalls vorzeitig möglich. Wichtig ist, dass die Eintragung im Grundbuch spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach der Durchführung (BnD oder TPN) vollzogen ist.

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