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Expertenrat

Bekomme ich den Einkommensbonus bei einem geförderten Heizungstausch im Dreifamilienhaus, wenn ich alle Wohnungen als eine selbst nutze?

Frage von Jutta J. am 13.02.2024 

Was genau bedeutet selbstnutzender Eigentümer für den Einkommensbonus bei der Förderung von Wärmepumpen? Ich bewohne mit meinen Kindern das Haus (220qm) vollständig allein. Steuerrechtlich zählt das Haus jedoch als Mehrfamilienhaus, da es insgesamt 3 Küchen und Bäder gibt und diese als abgeschlossene Wohneinheit zählen. Die "Wohnungen" sind allerdings nur durch Zimmertüren abgetrennt.

Hätte ich Anspruch auf die Zusatzförderung von 30 %, wenn mein z. v. E. unter 40.000 € liegt? Es wird mal selbstnutzender Eigentümer (wäre ich ja) mal Eigentümer eines EFH geschrieben (wäre ich nicht).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BMWK definiert selbstnutzende Eigentümer wie folgt: "[...] Personen, die für das Gebäude bzw. die Wohneinheit im Grundbuch eingetragen sind, welche/s sie selbst als Haupt- oder alleinige Wohneinheit bewohnen (und nur für die Wohneinheit, welche sie selbst bewohnen)."

Sind Sie im Grundbuch eingetragen und haben Ihren Hauptwohnsitz im Gebäude gemeldet, haben Sie damit Anspruch auf die Bonus-Förderung. Diese gibt es bei Mehrfamilienhäusern immer für die anrechenbaren Kosten der selbst genutzten Wohneinheit. Leben Sie allein im Haus und nutzen Sie dieses als Einfamilienhaus, gehen wir davon aus, dass Sie den Bonus für die gesamten förderbaren Kosten bekommen. Diese liegen dann bei 30.000 Euro.

Nach BEG-EM-Richtlinie handelt es sich um eine Wohneinheit, bei "[...] in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);"

Sind die Wohnungen nur durch Zimmertüren abgetrennt, gibt es vermutlich keinen eigenen abgeschlossenen Zugang und Sie können das Gebäude bei der Förderung wie ein EFH bewerten. Ist das nicht der Fall, beantragen Sie Fördermittel für eine Wohneinheit, die Sie selbst nutzen. Für diese bekommen Sie den Bonus sicher, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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