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Expertenrat

Darf ich BEG-Förderung und Steuerbonus kombinieren, wenn ich unterschiedliche Maßnahmen durchführe?

Frage von Nils S. am 24.08.2023 

Ich habe im vergangenen Jahr eine neue Wärmepumpe einbauen lassen und hierfür eine BAFA-Förderung bewilligt bekommen, deren Auszahlung nun auch (hoffentlich) kurz bevorsteht. Ebenfalls wurden (von einem anderen Unternehmen völlig unabhängig von mir beauftragt) Fenster energetisch saniert. Hier wollte ich nun in der Steuererklärung 20 % der Kosten über die kommenden drei Jahre absetzen.

Jetzt wies mich ein Freund darauf hin, dass BAFA und Steuererleichterung ja nicht kombinierbar wären und ich deswegen von der Absetzung der Fenster bei der Steuer absehen muss. Ich ging abweichend davon bisher davon aus, dass dies nur für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar ist, ich mir aber durchaus die Wärmepumpe per BAFA und die Fenster per Steuererleichterung fördern lassen kann. Wer hat nun recht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können den Steuerbonus für die Sanierung mit der BAFA-Förderung kombinieren, sofern Sie beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen nutzen und die Kosten strikt trennen. Nur wenn Sie BEG-Zuschüsse und Steuerbonus für ein und dieselbe Maßnahme nutzen, handelt es sich um eine untersagte Doppelförderung.

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."

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