Wenn wir gesamt für ca. 500.000 € sanieren, von der KfW aber „nur“ ein Darlehen über 300.000 € erhalten und die zusätzlichen 200.000 € aus Eigenkapital zahlen, könnten wir die 200.000 € steuerlich geltend machen?
Wichtig ist, dass Sie für die gleiche Maßnahme keine Fördermittel aus beiden Programmen in Anspruch nehmen. Umgehen Sie das, indem Sie jede Maßnahme explizit einem Förderangebot zuweisen, können Sie Steuerbonus und KfW-Förderung kombinieren.
Beachte Sie aber, dass der Steuerbonus für die Sanierung nur dann infrage kommt, wenn Sie eine selbst genutzte Immobilie entsprechend den technischen Mindestvorgaben sanieren. Ist eine Wohneinheit vermietet, funktioniert das nicht mehr. In diesem Fall könnten Sie aber die über die Förderung hinausgehenden Kosten für Maßnahmen an der vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen. Das ist immer möglich, da es sich dabei nicht um eine Förderung handelt.
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