Können an einem Gebäude auch nur Teile unter Denkmalschutz stehen? Wäre das dann erhaltenswerte Bausubstanz? Mir wurde vom Bauherren mitgeteilt, dass nur die Fassade zur Straße denkmalgeschützt ist. Er plant die Sanierung der nicht denkmalgeschützten Elemente des Hauses inkl. Heizung. Ich verfüge nicht über die Qualifikation "Wohngebäude Denkmal" gemäß EEE-Liste. Kann ich daher den Bauherren bei Einzelmaßnahmen abgesehen von der erhaltenswerten Bausubstanz unterstützen?
In Punkt 9.3 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Bei Sanierungen von Baudenkmalen oder bei der Inanspruchnahme der angepassten Anforderungswerte gemäß den TMA für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach Nummer 5.1 sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) geführten Sachverständigen der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal – Wohngebäude/Nichtwohngebäude“ zugelassen."
Geht es nicht um eine Denkmal-Sanierung, sondern um eine konventionelle Sanierung im Sinne der BEG-EM, sollte es Ihnen also erlaubt sein, Ihren Kunden zu unterstützen. Für eine rechtliche verbindliche Antwort auf Ihre Frage empfehlen wir Ihnen jedoch den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.