Wie viel Zeit darf zwischen Antragstellung und Ausführung liegen? Ich werde das Haus erben, kann ich für meine Eltern den Antrag stellen? Und wenn Sie verstorben wären, kann ich den Zuschuss dann trotzdem abrufen?
Bei Zuschüssen haben Sie grundsätzlich 24 Monate Zeit, Maßnahmen umzusetzen. Anschließend können Sie den Bewilligungszeitraum zweimal um je 12 Monate verlängern lassen, wenn es zu Verzögerungen kommt, die Sie nicht selbst zu verantworten haben (9.4 BEG-EM-Richtlinie).
Eine Änderung des Antragstellers ist nur im Ausnahmefall möglich. Sie können die Mittel aber auch auf Ihren Namen beantragen und später entsprechend abrufen. Denn die Antragstellung ist allen Investoren von Sanierungsmaßnahmen erlaubt, auch wenn sie nicht selbst Eigentümer sind (6.1 BEG-Richtlinie).
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