Habe ich es richtig verstanden, dass der Geschwindigkeitsbonus von 20 % nur bei selbst genutztem Wohneigentum angerechnet wird? Das heißt, bei einer Immobilie, die nur vermietet ist, bekommt man diesen Zuschuss nicht? Wie verhält es sich bei einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten und Eigentümern, wenn nur eine Wohneinheit von einem Eigentümer bewohnt wird?
Bei einer gänzlich vermieteten Immobilie ist der Geschwindigkeitsbonus nicht möglich. Bei einem Mehrfamilienhaus können Sie die Heizungsförderung mit Boni für die selbst genutzte Wohneinheite beantragen. Für die vermieteten Wohneinheiten gibt es dann die Grundförderung. Entscheidend ist dabei die Grenze der förderfähigen Ausgaben für die entsprechende Wohneinheit.
Wichtig zu wissen ist, dass das WEG mit mehreren Eigentümern und unterschiedlichen Situationen (Vermietung/Selbstnutzung) im BEG nicht klar geregelt ist. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen daher erst dann geben, wenn der Fördergeber (KfW) weitere Informationen zur Antragstellung herausgebracht hat.