Ist diese Regelung noch aktuell oder bereits überholt?
Die Regelung ist noch aktuell - Hersteller dürfen grundsätzlich nur Brennwertthermen auf den Markt bringen. Eine Ausnahme betrifft effiziente Heizgeräte für Etagenheizungen, da der Wechsel einzelner Heizgeräte hier sonst eine Strangsanierung nach sich ziehen würde.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das Verbot von Niedertemperaturheizungen in erster Linie Hersteller betrifft. Denn diese dürfen die Heizgeräte nicht mehr auf den Markt bringen. Als Verbraucher können Sie jedoch eine solche Heizung kaufen und einbauen lassen. Ob sich das angesichts der niedrigen Kosten einer Gas-Brennwerttherme lohnt, kann ein Heizungsbauer oder ein Energieberater schnell feststellen.