Bei unserem Mietshaus (Bj.1998) ist der Dachboden nicht ausgebaut und nicht gedämmt. Unser Mieter fordert bei der letzten Mieterhöhung eine Dachbodendämmung. Kann er das überhaupt? Wenn nein, auf was kann ich mich schriftlich berufen? (Gesetz etc.)
Nein, unseres Wissens ist das nicht möglich, sofern Sie dem Mieter eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung stellen (§ 355 BGB). Die Mieterhöhung muss allerdings rechtmäßig begründet sein. Zur Pflicht wird die Dämmung der Decke zum Dachboden, wenn diese von oben frei zugänglich ist und der Dachboden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllt. Bei einem so jungen Baujahr wie bei Ihrem Haus ist allerdings davon auszugehen, dass der Mindestwärmeschutz auf jeden Fall erfüllt wird.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Dach selbst gedämmt ist und somit die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt. Nachlesen können Sie das im Gebäudeenergiegesetz (§ 47 Absatz 1 GEG).
Da es sich in Ihrem Fall um eine rechtliche Frage handelt, empfehlen wir Ihnen, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt für Mietrecht abzustimmen. Günstig sind dabei regionale Eigentümerverbände, die Ihren Mitgliedern beratend zur Seite stehen.