Es geht um ein Reihenhaus, bei dem das Dach neu eingedeckt werden soll. Der Dachspeicher ist unbeheizt. Die oberste Geschossdecke vom beheizten 1. Obergeschoss ist eine Betondecke mit Isolierung und Estrich. Baujahr ist 1984. Der U-Wert ist mir nicht bekannt, sollte aber besser als 0,24 W/(m^2*K) sein. Meine Frage: Bin ich verpflichtet, bei der Dacheindeckung an der Dämmung der Obergeschossdecke was zu verbessern?
Da das Dach an einen unbeheizten Raum grenzt, müssen Sie bei der Sanierung nicht dämmen. Das gilt auch für die oberste Geschossdecke, da diese die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 ihren Ausführungen zur Folge vermutlich erfüllt. Dazu genügen in der Regel weniger Zentimeter Dämmung der Wärmeleitgruppe 040.