Das Dachgeschoss des Einfamilienhauses ist ausgebaut, beheizt und durch eine Treppe frei zugänglich. Das Haus mit Bj. 1936 wurde Ende 2023 gekauft und wird jetzt saniert. Muss ich das Dach dämmen? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Gibt es keine von oben frei zugängliche oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum (zum Beispiel, weil das Dach ausgebaut ist), besteht keine grundsätzliche Dämmpflicht.
Dämmen müssen Sie daher nur, wenn Sie das Dach an sich verändern (ersetzen, neu aufbauen, mit Lattung neu eindecken etc.). Ausnahmen bestehen dann jedoch, wenn das Dach nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.