Expertenrat

Müssen wir das Flachdach nach EnEV dämmen, wenn wir die obere Lage der Schweißbahn erneuern?

Frage von Frank-Thomas S. am 26.03.2020 

Meine Frage geht in Richtung Sanierung eines Flachdaches einer WEG-Liegenschaft. Das Gebäude (Baujahr 1969) benötigt eine einlagige Sanierungsmaßnahme, da die obere Schweißbahnabdichtung geschrumpft ist. Die darunter liegende ist völlig intakt. Ist in diesem Fall eine Dämmung vorgeschrieben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die neu aufgebrachte Dachhaut das Dach losgelöst von den bereits vorhandenen Lagen wasserdicht abdichtet, gelten die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung und Sie müssen das Dach dämmen. Anders ist das bei einer Regeneration der Abdichtung durch eine neue Abdeckung, die das Dach allein nicht wasserdicht abdichten kann. In diesem Fall greift die Dämmpflicht nicht. Nachzulesen sind die Anforderungen in § 9 i. V. m. Anlage 3 der EnEV sowie in der 15. Auslegungsstaffel zu Fragen zur EnEV von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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