Ich habe ein Haus von 1930 mit einem alten Putz, welcher aber bis auf ein paar Haarrisse intakt ist.
Ich würde jetzt gern auf den alten Putz einen neuen Putz mit Armierung auftragen und anschließend streichen. Muss ich in diesem Fall dämmen, sprich greift das GEG und zwingt mich dann auch, eine Dämmung aufzubringen? Wir haben extrem dicke Wände und das Dach erlaubt eigentlich keine Dämmung, da es keinen wirklichen Dachüberstand gibt.
In der Regel ist es möglich, den Dachüberstand zu vergrößern. Die Fassadendämmung lohnt sich darüber hinaus auch bei starken Wänden häufig. Da diese durch die Dämmung an der Außenseite weniger Energie verlieren, können Sie die wärmespeichernde Wirkung im Winter wie auch im Sommer besser ausnutzen.
Pflicht ist die Fassadendämmung nach GEG allerdings nur bei einer Putzerneuerung - sprich, wenn Sie den alten Putz abschlagen und neu aufbringen. Das Ausbessern der Haarrisse stellt hier in der Regel kein Problem dar, sofern diese nicht mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche ausmachen. Nach Anlage 7 zum Gebäudeenergiegesetz greift die Dämmpflicht an der Fassade nur dann, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand anbringen oder den bestehenden Außenputz erneuern.
Das heißt: Sie können den neuen Putz mit Armierung aufbringen, ohne dämmen zu müssen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall von der für das Gebäudeenergiegesetz zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.