Wenn ich alte Klinkerriemchen abschlage, muss ich dann dämmen? Oder zählt der unter den Klinkern vorhandene Putz als Außenputz?
Grundsätzlich verpflichtet die EnEV nur dann zum Dämmen, wenn Sie mehr als 10 Prozent einer bestehenden Fassadenfläche verändern. Darunter fallen Maßnahmen, wie:
Bleibt der Putz wie in Ihrem Fall erhalten, gilt die Dämmpflicht nicht. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, schafft nur eine Rückfrage bei der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland Gewissheit.