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Expertenrat

Muss ich die Fassade dämmen, wenn alte Klinkerriemchen durch neue überklebt werden?

Frage von Rolf G. am 12.05.2017 

Die Dämmpflicht aus der EnEV 2014 greift nicht bei einem Auftragen von Putz und/oder Farbe auf den vorhandenen Außenputz. Gilt das auch, wenn das Haus nicht verputzt, sondern mit Klinkerriemchen verkleidet ist und ich auf die alten Riemchen "Neue" kleben möchte? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 9 i.V.m Anlage 3 Absatz 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es, dass die Anforderungen der EnEV gelten, sobald Sie auf der Außenseite der Wand eine plattenartige Verkleidung, eine Verschalung oder eine Mauerwerks-Vorsatzschale anbringen. Gleiches gilt für die Sanierung des Außenputzes.

Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das sich mit Auslegungsfragen zur EnEV beschäftigt, lösen die neuen Klinker die Pflicht zur Dämmung aus.

Die Anforderungen sind nicht einzuhalten, wenn weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche verändert werden oder das Gebäude bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01.01.1984 einhält.

Weiterhin können Sie im Zweifel auch eine Befreiung nach § 25 beantragen. Möglich ist das zum Beispiel dann, wenn die Maßnahmen besondere Umstände erfordern oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle für den Vollzug der Energieeinsparverordnung Ihres Bundeslandes.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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