Wir haben einen Neubau nach KFW70. Ist es notwendig im Heizungskeller die Rohrleitungen zu isolieren, auch wenn alle Räume beheizt sind? Wir haben im gesamten Keller Fußbodenheizung.Â
Nach § 14 Absatz 5 und Anlage 5 (2) der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen Leitungen zur Wärmeverteilung nicht gedämmt werden, wenn sie sich in beheizten Räumen oder Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und sich ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperreinrichtungen beeinflussen lässt.
Warmwasserleitungen in beheizten Räumen müssen nicht gedämmt werden, sofern sie einen Leitungsinhalt von weniger als 3 Litern (bei Einfamilienhäusern in der Regel der Fall) haben und nicht an einen Zirkulationskreislauf angeschlossen sind.