Expertenrat

Ich habe eine BAFA-Förderung für die Solaranlage bekommen. Kann ich dennoch steuerliche Vergünstigungen nutzen?

Frage von Annika H. am 20.04.2021 

Wenn ich eine Förderung über das BAFA für die Installation eines Solarpaketes erhalten habe, ist eine steuerliche Anrechnung über die 3 Jahre nicht mehr möglich, oder? Kann ich die Rechnung bei den Handwerkerrechnungen berücksichtigen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für ein und dieselben Kosten ist das leider nicht möglich, da die Doppelförderung hier ausgeschlossen ist. Den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerlichen Vergünstigungen für Handwerkerleistungen können Sie aber für andere Maßnahmen nutzen, sofern die entsprechenden Kosten bei noch keiner Förderung angegeben wurden.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo