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Expertenrat

Muss ich Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllen, wenn die im Februar 2023 bestellte Heizung erst 2024 eingebaut werden kann?

Frage von Torsten W. am 05.02.2024 

Ich habe eine Gasheizung am 01.02.2023 bei meinem Heizungsinstallateur bestellt. Diese kann aber aufgrund der Lieferschwierigkeiten nicht geliefert werden. Geplante Lieferung und Einbau April 2024! Die Frage wäre, bin ich dann damit auch an die Quotenregelung mit EE-Anteil von 15 Prozent ab 2029, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent gebunden? Eine kommunale Wärmeplanung liegt hier noch nicht vor!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da Sie die Anlage vor dem 19. April 2023 bestellt haben und der Einbau vor dem 19. Oktober 2024 erfolgen soll, müssen Sie nichts weiter beachten. In diesem Fall profitieren Sie von der Ausnahmeregelung des GEG. Diese findet sich in § 71 Abs. 12 des Gebäudeenergiegesetzes.

Darin heißt es: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden."

Absatz 1 bezieht sich dabei auf die EE-Pflicht, die in Ihrem Fall nicht gilt. 


Kommentare

Torsten W.

Vielen Dank für Ihre Hilfe! :)

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