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Expertenrat

Bekommen wir den Einkommensbonus bei der Heizungsförderung, wenn unser Einkommen in der Vergangenheit über der Grenze lag?

Frage von Rudolf V. am 27.12.2023 

Bekommen meine Frau (seit 2023 in Rente vor Angestellte) und ich als Rentner (seit 2016 in Rente) den Einkommens-Bonus für die Heizungsförderung (Umstellung von Öl auf Fernwärme im Jahr 2024)? Als Rentner 2023 u. in Zukunft zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 31.000 €. Vor 2023 zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 42.000 €. Also über dem Limit von 40.000 €.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der neuen BEG-EM-Richtlinie heißt es, dass für das Haushaltsjahreseinkommen der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt wird. Streng genommen, würden Sie den Einkommensbonus dabei nicht bekommen. Ob Ausnahmen möglich sind, wenn sich die Einkommenssituation in der Zwischenzeit geändert hat, lässt sich aktuell nicht sagen. Da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachzuweisen ist, gehen wir davon allerdings nicht aus.


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