Kann man einen Einzelofen der mit Holz handbeschickt wird, Nennwärmeleistung 7,0 kW, Raumheizer mit Flachfeuerung, bei der Berechnung für ein Effizienzhaus aufnehmen?
Nein, das ist vermutlich nicht möglich. Anrechnen können Sie den Ofen nur dann, wenn kein anderer Grundlast-Wärmeerzeuger (z. B. Gas/Öl-Kessel,
Wärmepumpe, Elektroheizung) im Gebäude vorhanden ist. In Gebäuden mit automatisch beschickter Heizungsanlage können Öfen mit Wassertasche jedoch zu maximal 10 Prozent angerechnet werden. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.10 der Liste der technischen FAQ der KfW.