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Expertenrat

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Frage von Saad R. am 24.02.2021 

Wer darf Energieausweise ausstellen? Muss das jemand sein, der eine Ausbildung als Energieberater hat? Oder dürfen zum Beispiel auch Ingenieure mit entsprechendem Schwerpunkt im Studium Energieausweise erstellen ohne eine Fortbildung als Energieberater?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ausstellungsberechtigt sind demnach Personen:


  • die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind
  • die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bsp. Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik) haben
  • die zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder im Schornsteinfegerhandwerk berechtigt sind
  • die im zulassungsfreien Handwerk einen Meistertitel erworben haben
  • die durch ihre Ausbildung ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen
  • die staatlich anerkannte Techniker sind und entsprechende Ausbildungsschwerpunkte hatten

Wichtig ist außerdem ein Studiums- oder Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens (alternativ zwei Jahre Berufserfahrung), eine zusätzliche Schulung oder das Vorliegen einer öffentlichen Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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