Ich bin Energieberater und möchte gerne wissen, ob bei einem Straßenzug (denkmalgeschütztes Ensemble) ebenfalls auf einen Energieausweis verzichtet werden kann.
Nach § 16 Absatz 4 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss für Baudenkmäler kein Energieausweis erstellt werden. Das gilt auch für Ensembles.
Auch in Bezug auf die übrigen Anforderungen der EnEV lässt § 24 Absatz 1 Ausnahmen zu. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Erfüllung der Anforderungen besonders erhaltenswerte Bausubstanz sowie deren Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde.