Muss für Häuser in Berlin, die keine Einzeldenkmale sind, aber zum Ensembleschutz gehören, ein Energieausweis erstellt werden (im Zusammenhang mit Verkauf des Hauses)?
In der Regel zählt der Ensembleschutz als Denkmal. Denn nach § 3 GEG ist ein Baudenkmal "ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit". Im Falle des Ensembleschutzes handelt es sich demnach definitionsgemäß um ein Denkmal, weshalb der Energieausweis nach § 79 Abs. 4 Satz 2 des GEG in der Regel nicht erforderlich ist.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie hier jedoch nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Denn die Länder gehen teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG um.