Ein seit drei Jahren unbewohntes Einfamilienhaus in Stuttgart soll verkauft werden. Das Haus, das nur über einen Kachelofen zu beheizen ist, wurde in dieser Zeit nur sporadisch (wegen Frostgefahr) in den Wintermonaten einige Male temperiert? Ist hier wegen des Verkaufs ein Energieausweis notwendig und wenn ja, in welcher Form?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert einen Energieausweis immer dann, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden geht. Vom GEG betroffen sind dabei alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausnahmen betreffen lediglich:
Wenn keine der Ausnahmen zutrifft, ist vermutlich ein Energieausweis auszustellen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 errichtet worden sind, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Wurde das Gebäude in der Zwischenzeit auf den Stand der WSchV 1977 saniert, ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig, sofern entsprechende Daten vorliegen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.
Was macht es für einen Sinn, einen Energie-Ausweis (in welcher Form auch immer) für ein seit 3 Jahren unbewohntes Einfamilienhaus Baujahr 1939 ohne besondere Energiesparmaßnahmen zu erstellen, wenn nach Verkauf der neue Besitzer eine Sanierung mit Dämmung, neue Fenster etc. durchführen will? Außer Kosten (Lt. Angebot € 550).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigt genau wie die vorher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) leider nicht jeden Einzelfall zufriedenstellend. Es gibt aber immer die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte an die für das GEG verantwortliche Stelle in Ihrem Bundesland.