Ich bewohne mein Zweifamilienhaus mit meinen Eltern und sie haben einen Nießbrauch eintragen lassen. Sie müssen nur Verbrauchskosten selbst zahlen. Ist ein Energieausweis vorgeschrieben?
Nein, aller Voraussicht nicht. Denn den Energieausweis benötigen Sie nur, wenn Sie Immobilien neu vermieten oder verpachten. In § 80 GEG heißt es dazu: "Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt."