Wir möchten in den nächsten Wochen eine neue Haustüre (U-Wert = 1,0 W/(m² K) in Auftrag geben und die Kosten über 9.000,00 € dann drei Jahre lang über unsere Steuererklärung geltend machen. Eine KfW-Förderung bzw. -Kredit möchten wir nicht. Benötigen wir hierzu explizit einen Energieberater (Begleitung + Bescheinigung) oder reicht eine Fachunternehmererklärung des Handwerksbetriebs aus?
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie ohne Energieberater beantragen. Wichtig ist die Fachunternehmererklärung auf der Vorlage des Bundesfinanzministeriums. Das Formular steht hier zum Download bereit.
Bedenken Sie, dass die Zuschussförderung über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude teilweise höher ausfällt. Das ist dann der Fall, wenn Sie Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan umsetzen. Denn dabei bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Die Energieberaterkosten lassen sich ebenfalls mit anrechnen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Super – vielen lieben Dank für Ihre Antwort!