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Expertenrat

Gibt es die BAFA-Förderung der Heizung auch für Kessel, die älter als 30 Jahre sind?

Frage von Susanne  S. am 17.02.2020 

Wie ist § 10 der EnEV zu verstehen: Kann ein Erbe für ein 2018 geerbtes Haus mit - nun - 30 Jahre altem Heizkessel (der zudem 5 Jahre nicht betrieben wurde, Leerstand), Fördermittel des BAFA für den Austausch der Heizung (nach BAFA-Kriterien) erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob Sie Fördermittel für den Austausch der Ölheizung erhalten, hängt von der Art der Heizung ab. Die Austauschpflicht der EnEV greift bei Öl- oder Gaskesseln, die mindestens 30 Jahre alt sind. Bestandsschutz haben nur Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Haben Sie das Haus nach Februar 2002 geerbt oder gekauft, gilt diese Ausnahme nicht. Sie müssen den Kessel austauschen und können dafür auch keine BAFA-Förderung beantragen.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass sich die Austauschpflicht nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen bezieht. Bei ersteren handelt es sich laut EnEV um einen Wärmeerzeuger, "der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann".

Arbeitet Ihre Heizung bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, können Sie Fördermittel beantragen. Ein Heizungsbauer aus Ihrer Region erkennt das in der Regel schnell.

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