Ich möchte auf meinem Grundstück eine Hobby-Holzwerkstatt in Holzständerbauweise bauen. Größe ca. 80 m². Muss ich hier die EnEV einhalten? Wenn ja was genau?
Ob die EnEV in Ihrem Fall einzuhalten ist, hängt grundsätzlich von der Nutzung der Werkstatt ab. Ausgenommen sind zum Beispiel handwerklich genutzte Gebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt werden. Soll das Gebäude länger/dauerhaft beheizt werden greifen die Anforderungen der EnEV. In diesem Fall müssten Sie den rechnerisch ermittelten Jahresprimärenergiebedarf eines Referenzgebäudes und die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Wärmedämmung) einhalten.