Expertenrat

Benötige ich für einen unbeheizten Vorbau einen Wärmeschutznachweis?

Frage von Dietmar H. am 03.04.2019 

Ich plane ein nicht beheiztes Treppenhaus als Vorbau. Ist da trotzdem der Wärmeschutznachweis zu machen für die Baugenehmigung oder wie wird das gehandhabt? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Energieeinsparverordnung gilt grundsätzlich nur für beheizte oder gekühlte Gebäude. In Ihrem Fall findet die Verordnung keine Anwendung. Ein Wärmeschutznachweis ist daher vermutlich nicht erforderlich. Welche Informationen erforderlich sind, erfahren Sie vom zuständigen Bauamt.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo