Ich habe ein Gas-Heizwertgerät, welches defekt ist. Es ist ein Mehrfamilienhaus und je Kamin sind 3 Heizgeräte angeschlossen. Da einer der beiden Besitzer nicht mitmacht, können wir nicht auf Brennwerttechnik umstellen. Können Sie mir sagen, wie lange noch der Einbau von Gasheizgeräten ohne Brennwerttechnik erlaubt ist?
Während Hersteller in der Regel nur noch Brennwertkessel produzieren und vertreiben dürfen, gibt es bei Etagenheizungen eine Ausnahme. Diese gilt auch weiterhin, sodass wir Ihnen leider keine verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben können.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass bei einem Heizungstausch ab 2024 das GEG zu beachten ist. Dieses schreibt zwar nicht den Einsatz von Brennwerttechnik vor, fordert dafür aber einen höheren Anteil erneuerbarer Energien. Bei Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen gilt dabei eine Übergangsfrist.
Das heißt: Nach dem Austausch der ersten Heizung im Gebäude, haben Sie fünf Jahre Zeit, sich zwischen der Umrüstung auf eine Zentralheizung oder dem Weiterbetrieb der Etagenheizungen zu entscheiden.
Wählen Sie die Etagen-Lösung, gelten nach der 5-jährigen Frist die Regelungen des § 71 GEG, die einen hohen Anteil regenerativer Energien (zum Beispiel Biomethan oder Umweltheizung) vorschreiben.
Entscheiden Sie sich für die Umrüstung zur Zentralheizung nach GEG-Vorgaben, haben Sie nach den ersten 5 Jahren weitere 8 Jahre Zeit, die Zentralheizung einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Spätestens dann sind alle Wohnungen und sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten, die von der Umstellung auf die zentrale Heizungsanlage erfasst sind und deren Etagenheizungen ausgetauscht werden, an die zentrale Heizungsanlage anzuschließen, sobald sie ausgetauscht werden müssen.
Treffen Sie keine Entscheidung, ist die Zentralheizung Pflicht.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater oder einem Fachhandwerker, um die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
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