Ich plane eine Heizungserneuerung. Dazu gehört wohl auch eine "Sanierungsplanung", da ich wohl keine Solarunterstützung nehme, sondern 10 % Biogas plus 5% Beratung. Meine Frage: "Veraltet" (Ablauf der Gültigkeit?) die Sanierungsplanung, da ich mich zuerst informieren will und dann evtl. erst in 2-3 Jahren die Maßnahmen umsetzen will. Und mit welchen Kosten muss ich etwa rechnen? Es geht um eine DHH mit 145 qm Wohnfläche aus dem BJ. 1990.
Ihrem Plan steht nichts im Wege. Denn der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg zu einem Drittel (5 %) wenn er nicht älter als 5 Jahre ist. Nachlesen können Sie das in § 9, Absatz 3 des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG).