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Expertenrat

Benötigen wir für jeden Teil der Sanierung eine Fachunternehmererklärung?

Frage von Mari B. am 12.12.2023 

Wir haben über die BAFA Einzelmaßnahmen (Fenster, Dach, Heizung, Dämmung) beantragt und bewilligt bekommen. Wir sind nun mit allen Einzelmaßnahmen bald fertig. Nur das Dach machen wir über den Steuerbonus. Benötigen wir für jede Maßnahme eine Fachunternehmererklärung und müssen diese vom jeweiligen Handwerksbetrieb ausfüllen lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Fachunternehmer muss ohnehin eine Bestätigung für die erbrachten Leistungen ausstellen. So heißt es in § 96 des GEG: "Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)". Die von Ihnen genannten Arbeiten sind dabei im Gesetz aufgeführt.

Eine Bestätigung zur Förderung erhalten Sie hingegen von Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Der Energieberater prüft die Durchführung und erstellt auf dieser Basis einen technischen Projektnachweis mit TPN-ID. Diese reichen Sie bei Ihrem Fördergeber ein, um die Auszahlung von Zuschüssen oder die Gutschrift von Tilgungszuschüssen zu veranlassen.

Nehmen Sie für die Dachdämmung den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch, ist eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung erforderlich. Achtung: Steuerbonus und BEG-Förderung dürfen Sie für ein und dieselbe Maßnahme nicht gemeinsam beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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