Wir haben über die BAFA Einzelmaßnahmen (Fenster, Dach, Heizung, Dämmung) beantragt und bewilligt bekommen. Wir sind nun mit allen Einzelmaßnahmen bald fertig. Nur das Dach machen wir über den Steuerbonus. Benötigen wir für jede Maßnahme eine Fachunternehmererklärung und müssen diese vom jeweiligen Handwerksbetrieb ausfüllen lassen?
Der Fachunternehmer muss ohnehin eine Bestätigung für die erbrachten Leistungen ausstellen. So heißt es in § 96 des GEG: "Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)". Die von Ihnen genannten Arbeiten sind dabei im Gesetz aufgeführt.
Eine Bestätigung zur Förderung erhalten Sie hingegen von Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Der Energieberater prüft die Durchführung und erstellt auf dieser Basis einen technischen Projektnachweis mit TPN-ID. Diese reichen Sie bei Ihrem Fördergeber ein, um die Auszahlung von Zuschüssen oder die Gutschrift von Tilgungszuschüssen zu veranlassen.
Nehmen Sie für die Dachdämmung den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch, ist eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung erforderlich. Achtung: Steuerbonus und BEG-Förderung dürfen Sie für ein und dieselbe Maßnahme nicht gemeinsam beantragen.
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