In meiner Mietwohnung haben mehrere Innen- und Außenwände aufsteigende Feuchtigkeit durch fehlende oder nicht funktionierende Horizontalsperre. Dem Vermieter ist eine Sanierung alle Wände zu teuer er will nur die Wände sanieren bei denen er von außen herankommt und die anderen so belassen. Bisher tritt an den Wänden kein Schimmel auf aber auf Kleidung. Leder und Möbeln. Hier wird behauptet das sei Sommerkondensat und hat nichts mit der Wandfeuchte zu tun. Teilen Sie die Meinung und ist die Wandfeuchte rechtlich ein Mietmangel oder erst bei Schimmelbefall.
Zunächst einmal sei gesagt, dass wir die Feuchtigkeitsursache aus der Ferne natürlich nicht beurteilen können, deshalb unsere Antwort nur unter Vorbehalt. Für weitere Schritte und rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich am besten an einen spezialisierten Anwalt oder einen Mieterverein.
Zu Ihrer Frage: Schimmel und feuchte Wände sind in der Regel ein Mietmangel, es sei denn, sie gehen auf falsches Heizen und Lüften zurück. Die hohe Feuchtigkeit führt nicht nur zu Schäden an Mobiliar und Kleidung wie bei Ihnen, sondern kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Das Phänomen Sommerkondensat ist hingegen eher aus Kellerräumen bekannt. Lüftet man diese kalten Räume im Sommer mit warmer, feuchter Luft, verschlimmern sich Feuchtigkeitsprobleme. Wir vermuten aber, dass weder Ihre Wohnräume so kalt sind, noch dass Sie bei warmer, feuchter Luft ausgiebig lüften.
Derzeit können wir Ihnen nur raten, Wandtemperaturen, Raumlufttemperaturen, Wandfeuchtigkeit und Luftfeuchtigkeit sowie Ihr Heiz-/Lüftungsverhalten zu dokumentieren, und damit dann bei den oben genannten Stellen Rat für Ihr weiteres Vorgehen einzuholen. Entsprechende Messgeräte kann man teilweise auch bei Verbraucherzentralen ausleihen.