Können 2024 überhaupt Fördervolumina von 60.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen beantragt werden, wenn aktuell ja kein iFSP mehr beantragt und bewilligt werden kann? Die BAFA muss sich hierzu ja Gedanken gemacht haben, dass für Sanierer große Fördervolumina wegfallen, wenn das Fördervolumen an den iFSP gekoppelt ist?
Auch 2024 ist die Förderung mit Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Dazu können Sie entweder einen bestehenden Sanierungsfahrplan nutzen oder einen neuen erstellen lassen. Letzteres ist aktuell zwar ohne Förderung möglich. Das reicht aber nicht, um die attraktiveren Konditionen geltend zu machen. Denn dazu benötigen Sie einen vollständig geförderten iSFP. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Förderung der Energieberatung bald wieder möglich sein wird. Denn das BMWK schreibt dazu: "Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), [...] sollen fortgesetzt werden."