Erhalte ich die KfW-Förderung noch im vollen Zuge, auch wenn ich die angegebenen Maßnahmen nicht zu 100 % erfülle? Beispiel: Ich habe bei dem Förderantrag einen 250-L-Pufferspeicher angegeben, es wurde allerdings nur ein 120-L-Pufferspeicher eingebaut. Erhalte ich trotzdem die Förderung oder verfällt die jetzt, auch wenn ich alle anderen beantragten Maßnahmen genau eingehalten habe?
Ob Sie die Förderung auszahlt bekommen oder nicht, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie die technischen Mindestanforderungen für die förderbare Maßnahme erfüllen. Im Falle eines Heizungstausches kommt es dabei vor allem auf die Effizienzkennwerte des Heizgerätes an. Geht es um eine Heizungsoptimierung, spielt der hydraulische Abgleich eine maßgebende Rolle.
Bei dem Einbau des Pufferspeichers handelt es sich in beiden Fällen um eine Umfeldmaßnahme, an die abgesehen vom Wärmeverlust keine besonderen Anforderungen gestellt sind. Eine Ausnahme stellt die Förderung einer Biomasseheizung dar. Hier sind leistungsabhängige Vorgaben an die Größe des Pufferspeichers zu beachten.
Geht es nicht um eine Förderung von Einzelmaßnahmen, sondern um eine ganzheitliche Sanierung, entscheidet das Ergebnis der Berechnung nach DIN V 18599. Halten Sie den benötigten Primärenergiebedarf durch die Änderung nicht mehr ein, wirkt sich das auf die Förderung aus.
Sinken die Kosten der Sanierung durch den Einbau anderer Geräte, fällt damit die Förderung absolut gesehen geringer aus. Insgesamt bleibt der beantragte und freigegebene Fördersatz jedoch erhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Antwort auf Ihre Frage von den individuellen Gegebenheiten abhängt. Da wir diese leider nicht prüfen können, erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von den Sachbearbeitern des BAFAs (06196/908-1625 oder Kontaktformular) oder der KfW (0800/539 9002).